Arbeitssicherheit auf Baustellen

Arbeitssicherheit auf Baustellen

Warum eine Betreuung Ihrer Baumaßnahmen durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?

Die seit Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung (BaustellV) schreibt eine Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für alle Bauherren gewerblich, sowie auch privat zwingend vor.

Zu welchen Maßnahmen Sie als Bauherr außer der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG verpflichtet sind, hängt von der Anzahl der beauftragten Unternehmen und dem Umfang der Arbeiten ab. 

Die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Maßnahmen sehen Sie hier.

Wir übernehmen die Funktion des Koordinators nach Baustellenverordnung und bieten Ihnen eine fachgerechte SiGe-Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens an.

Ihr Nutzen als Bauherr:

Durch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erhalten Bauherr, Planer und Ausführende die richtige Beratung zur Umsetzung aller vom Gesetzgeber und den Unfallversicherungen geforderten Belange.

Störungen im Bauablauf, Unfälle und Ausfallzeiten werden verhindert und damit unnötige Kosten vermieden.

„Problembaustelle“ durch Asbest oder kontaminierte Bereiche?

Wir verfügen über die Sach- bzw. Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524, ehem. BGR 128) sowie für Asbestsanierungen (TRGS 519, Anlage 3) und alte Mineralfaserstoffe (TRGS 521)! 

Dipl.-Ing.
Katrin Anderlik

Im Tal 12
85560 Ebersberg
Tel: 08092-8518410
Mob: 0176-62085814

info@ib-anderlik.de

 

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Kooperationspartner:
„Bauprojekt-Expertenteam“