Überprüfung und Bewertung von Gebäuden mit asbesthaltigen Baustoffen

Überprüfung und Bewertung von Gebäuden mit asbesthaltigen Baustoffen gem. Asbestrichtlinie

Als Eigentümer einer Immobilie, in der asbesthaltige Baustoffe verbaut aber noch nicht saniert wurden, sind Sie verpflichtet, diese Fundstellen in einem Asbestkataster zu dokumentieren und regelmäßig neu bewerten zu lassen.

Wir führen die erforderliche Überprüfung und Neubewertung Ihrer Immobilie gem. „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)“ durch.

Dipl.-Ing.
Katrin Anderlik

Im Tal 12
85560 Ebersberg
Tel: 08092-8518410
Mob: 0176-62085814

info@ib-anderlik.de

 

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„Bauprojekt-Expertenteam“