Schadstoffe und Gifte im Haus

Übersicht über häufige Gebäudeschadstoffe

Baustoffbedingte Gebäudeschadstoffe:

Asbest / KMF (künstliche Mineralfasern)

Unter Asbest versteht man mineralische Silikatfasern mit feinfaseriger Struktur, die stark lungengängig und kanzerogen (krebserregend) sind.

Asbest war bis 1992 aufgrund seiner günstigen Faser-Eigenschaften ein weit verbreiteter Baustoff. Schwachgebundene Asbestprodukte wurden in Deutschland 1979 verboten, 1993 folgte ein allgemeines Verwendungsverbot für asbesthaltige Produkte. Bei vielen Renovierungen und Abbrucharbeiten von Gebäuden v.a. aus den 70er und 80er Jahren findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien.

Auch Künstliche Mineralfasern (KMF) gehören zu den biopersistenten Fasern und können mit bestimmter Morphologie potentiell lungengängig und krebserregend sein. Dies gilt für die sogenannten „alten“ Mineralwollen. Bei vor Juni 2000 eingebauten KMF-Produkten gilt die Regelvermutung, dass es sich um „alte“, und damit krebserregende Mineralwolle handelt.

PCB (polychlorierte Biphenyle)

PCB wurden für Dichtmassen, Farben und Putzen eingesetzt. Aufgrund der krebserregenden Wirkung wurde die Verwendung von PCB 1989 verboten.

Aus beispielsweise folgenden PCB-haltigen Primärquellen erfolgt teilweise noch nach Jahrzehnten eine PCB-Belastung der Raumluft:

  • Dauerelastische Fugenmasse, Verguss- und Spachtelmassen
  • Farben und Lacke
  • Flammschutzanstriche
  • Klebstoffe und Fensterkitt

PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Verschiedene Verbindungen von PAK sind v.a. in Teerprodukten enthalten. Für einzelne PAK-Verbindungen, wie z.B. Benzo(a)pyren, wurde eine krebserregende Wirkung nachgewiesen. In älteren Gebäuden sind sie v.a. in Parkettklebern und teerhaltigen Abdichtungen zu finden.

Holzschutzmittel

Holzschutzmittel wie PCP (Pentachlorphenol), Lindan (Gamma-Hexachlorcyclohexan) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) wurden in den 60er bis 80er Jahren flächendeckend v.a. in Dachstühlen und Fertighäusern eingesetzt.

Nach dem großen Holzschutzmittelskandal Ende der 80er Jahre wurde der Einsatz der gefährlichsten Holzschutzmittel (PCP und DDT) in Innenräumen verboten.

Schwermetalle

Vorkommen in Gebäuden als Inhaltsstoffe von Farbpigmenten, Lampen, Leitungen, Relais und Batterien. Seit den 80-er Jahren wird das Einbringen von Schwermetallen aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden Wirkung in Innenräume vermieden.

Leichtflüchtige Schadstoffe (VOC)

Zu den Volatile Organic Compounds (VOC, übers.: flüchtige organische Verbindungen), zählen gas- und dampfförmigen Stoffe organischen Ursprungs in der Luft, die aus Baustoffen und Möbeln entweichen können. Bis in die 1990er Jahre war in Anstrichen, Klebern, Bodenbelägen, Tapeten und Möbeln eine Vielzahl gesundheitsgefährdender Lösemittel enthalten.

Achtung: Auch die heute oftmals scheinbar ungefährlichen „lösemittelfreien“ Produkte auf Wasserbasis enthalten Lösemittel (z. B. Glykole und Glykolether). Diese müssen aber aufgrund ihres hohen Siedepunktes von über 200°C nicht mehr als solche deklariert werden, dürfen aber mit Gehalten bis zu 10% trotzdem enthalten sein!

Hohe Konzentrationen von VOC in der Raumluft können auf Dauer zu gesundheitlichen Beschwerden und Problemen führen.

 

Nutzungsbedingte Gebäudeschadstoffe:

MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe)

Lösemittel wie Benzol, Toluol und Chlorkohlenwasserstoffe

PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien)

Desinfektions- und Reinigungsmittel (u. a. Weichmacher und Flammschutzmittel)

Dipl.-Ing.
Katrin Anderlik

Im Tal 12
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